Die Einhaltung der Sicherheitsanweisungen gehört zu den Beförderungsbedingungen.
Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Termine werden nur für bezahlte Fahrten vereinbart. Das Ticket ist nach vollständiger Bezahlung, Eingang des Betrages auf unserem Konto oder Barbezahlung für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Rechnungsdatum gültig. Bei Fahrtabsage unsererseits erneutert sich diese Gültigkeit von 18 Monaten. Ihr Ticket verfällt also nur, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Es wird eine Fahrtdauer von 80 Minuten angestrebt, die Fahrt soll aber mindestens 50 Minuten dauern oder 20 km weit sein.
Vereinbarte Wunschstartorte werden nach Möglichkeit berücksicht.
Verhindern Windverhältnisse, Flugverkehrsfreigaben oder ähnliche Umstände einen Start von
dort, muß von einem Ausweichplatz gestartet werden.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Deshalb trifft er die Entscheidung über den Start, den Startplatz, die Fahrthöhe, die Fahrtdauer und den Landeort. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten.
Nach einer Entscheidung, des Piloten, nicht zu starten, besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, es wird ein Ersatztermin vereinbart.
In besonderen Fällen, Krankheit des Piloten etc. ist eine Übertragung auf ein anderes vom Luftfahrtbundesamt zugelassenes Luftfahrtunternehmen möglich.
Kinder unter 16 Jahren befördern wir nur mit schriftlicher Genehmigung UND in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Personen, die nicht ohne eigene Hilfe den Korb besteigen oder verlassen können, dürfen wir leider nicht befördern.
Alkoholisierte oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert, das Ticket verfällt.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist.
Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht ein Beförderungsvertrag mit dem Passagier.
Die Verweigerung der Unterschrift auf dem Fahrschein/Ticket gilt wie eine Stornierung.
Zur Abdeckung der Stornokosten infolge Krankheit etc. sollten Sie die obligatorische + angebotene
Reiserücktrittsversicherung der ERV abschließen.
Übertragung von Fahrscheinen/Tickets sind nur mit Zustimmung des Unternehmens und einer Umbuchgebühr von 20 €/Ticket möglich.
| mehr als 28 Tage | vor dem Starttermin | 0% | Kosten des Fahrpreises |
| 28 -22 Tage | vor dem Starttermin | 15% | Kosten des Fahrpreises |
| 21 -15 Tage | vor dem Starttermin | 30% | Kosten des Fahrpreises |
| 14 -8 Tage | vor dem Starttermin | 40% | Kosten des Fahrpreises |
| 7 - 5 Tage | vor dem Starttermin | 60% | Kosten des Fahrpreises |
| 96 - 48 Std | vor dem Starttermin | 80% | Kosten des Fahrpreises |
| 48 -24 Std | vor dem Starttermin | 90% | Kosten des Fahrpreises |
| danach | 100% | Kosten des Fahrpreises |
- Kosten für Stornierung eines vereinbarten Termins entsprechend obiger Tabelle.
- Mindesgebür: Kosten für Bearbeitung 3% des Fahrpreises pro Monat seit Rechnungsdatum, mindestens 30 €/Ticket.
Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach den Luftverkehrsgesetzen. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach dem Luftverkehrsgesetz trifft nicht ein, wenn er beweist, daß er und seine Mannschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben, oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
Die Haftungssummen für die Halterhaftpflicht-Passagierhaftpflicht, aus dem Beförderungsvertrag, für Gegenstände, die am Körper getragen werden, und aus der Unfallversicherung richten sich nach den Luftverkehrsgesetzen.
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB.
Änderungen der Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtstandes.
Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.
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